Beschluss zu TOP 6
Das gemeindliche Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Absatz 2 BauGB wird nicht erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Betriebsverwaltungsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung und Neubau von Betriebsgaragen für Betriebsautos und -anhänger auf Fl-Nr. 353/2, Gemarkung Eysölden, durch Alfons Eberler wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.